LEADER in Thüringen

Für Antragsteller

Voraussetzungen

Soll künftig ein Projekt als LEADER - Projekt annerkant werden, muss es folgende Bedingungen erfüllen:

  • Regionale Bedeutsamkeit (gebietsübergreifende Wirkung)
  • Umsetzung mindestens eines Entwicklungszieles der Regionalen Entwicklungstrategie
  • "Weimarer Land - Mittelthüringen" / Langfassung
  • Durchführbarkeit (Projekt muss realistisch sein; Eigenanteil muss gesichert sein) 

Projektverfahren

Sie haben eine Projektidee?

Dann können Sie sich an das LEADER Management der Region Weimarer Land – Mittelthüringen wenden. Legen Sie bitte die gebietsübergreifende Bedeutung Ihres Vorhabens dar und welche sonstige positiven Effekte von der Maßnahme zu erwarten sind. Stellen Sie bitte auch dar, inwieweit die Finanzierbarkeit gegeben ist.

Das LEADER Management prüft die Übereinstimmung des Vorhabens mit den Zielen der Regionalen Entwicklungsstratregie und berät Sie zu den verschiedenen Fördermöglichkeiten.

Die Projektträger erarbeiten den Projektantrag gemäß der zutreffenden Förderrichtlinie (Download Anträge und Formulare) und reichen diesen zur Bearbeitung bei der RAG (über das LEADER Management) ein. Das LEADER Management prüft die eingereichten Unterlagen und führt notwendige Abstimmungen mit den Antragstellern und der Bewilligungsbehörde durch.

In der Beratung des Fachbeirats werden die Projekte durch das LEADER Management (bzw. bei Bedarf vom Projektträger) vorgestellt und erläutert. Der Fachbeirat beschließt über die Förderwürdigkeit des Projektes. Für die Projektauswahl werden je Vorhabensgruppe bestimmte Kriterien zugrunde gelegt. Hierfür wurden Bewertungsmatrizen erarbeitet.

Bei positiven Votum des Fachbeirates der RAG wird der Antrag bei der zuständigen Fachbehörde zur Prüfung der Förderfähigkeit eingereicht. Erst nach Bewilligung des Vorhabens kann mit der Umsetzung begonnen werden

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